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Bad Griesbach • Passau • Pocking • Vilshofen

Ihr Partner nach dem Unfall.

Unabhängige Kfz-Gutachten im Rottal und Landkreis Passau. Wir sichern Ihre Ansprüche neutral, zuverlässig und kompetent.

📞 Direkter Kontakt: 08542 / 919940
✉️ E-Mail: info@kfz-sv-tischler.de

Unsere Leistungen

Unfallgutachten

Vollständige Beweissicherung und Schadenskalkulation für die gegnerische Versicherung oder Ihr eigenes Archiv. Wir ermitteln die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung.

Wertgutachten

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln lassen? Wir erstellen professionelle Bewertungen – z. B. für Verkauf oder Versicherung.

Beweissicherung

Sicherung von Spuren und Dokumentation technischer Mängel direkt nach dem Schadensereignis, um Ihre Ansprüche auch später noch zweifelsfrei belegen zu können.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Checkliste für den Notfall

1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Weste an, Warndreieck (50-150m) aufstellen. Eigene Sicherheit zuerst!

2. Hilfe leisten: Verletzte versorgen, Notruf 112 wählen.

3. Beweise dokumentieren: Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, Bremsspuren und der Umgebung machen. Zeugen um Kontaktdaten bitten.

4. Personalien notieren: Namen, Kennzeichen und Versicherung des Gegners aufschreiben.

Wichtig: Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis vor Ort. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Wichtige Fachbegriffe

Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Kaskoschaden
Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Totalschaden (Technisch & Wirtschaftlich)
Man spricht von einem Totalschaden, wenn die Reparatur unmöglich (technisch) oder unwirtschaftlich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Nutzungsausfall
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf eine Geldentschädigung für die Dauer der Reparatur (gemäß § 249 Abs. 2 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Wiederbeschaffungswert: Der Wert Ihres Autos beim Händler unmittelbar vor dem Unfall.
Restwert: Der Wert Ihres Autos im beschädigten Zustand, wie es auf dem regionalen Markt noch verkauft werden kann.
Wertminderung (merkantiler Minderwert)
Ein finanzieller Ausgleich, da Ihr Fahrzeug trotz perfekter Reparatur nun als "Unfallwagen" gilt und beim Wiederverkauf in der Regel einen geringeren Preis erzielt.
130 %-Grenze
Sie dürfen Ihr Auto trotz Totalschaden reparieren lassen, wenn die Kosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen (bei fachgerechter Reparatur laut Gutachten und einer Haltedauer von weiteren 6 Monaten).

Über mich

Erfahrung und Unabhängigkeit seit über 25 Jahren.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich in Bad Griesbach, Passau und Umgebung Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Mein Ziel ist eine absolut objektive und präzise Schadensermittlung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und keine finanziellen Nachteile erleiden.

Vertrauen Sie auf fachliche Kompetenz und eine zuverlässige Abwicklung direkt vor Ort.

Kontakt

Alfred Tischler

Lohmann 3 | 94086 Bad Griesbach

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