Wann man die Polizei rufen sollte und wie man seine Ansprüche geltend macht:
Wichtige Tipps zum Verhalten am Unfallort:
Lassen Sie sich vor Ort durch nichts und niemanden beeinflussen. Nehmen Sie keine angeblich kostenlosen Angebote von unseriösen Unfallhelfern (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
Wenn Sie am Unfallort über die Servicenummern mit der Versicherung Ihres Unfallgegners Kontakt bekommen, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist diese nur daran interessiert, die Steuerung des Schadens an sich zu ziehen.
Selbst wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonstigen Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keinerlei Vereinbarungen sondern übernehmen Sie selbst die Initiative bei der Einleitung der Schadenabwicklung.
Empfehlenswert ist daher die Einschaltung eines neutralen unabhängigen Sachverständigen zur Sicherung der Beweise und Ermittlung der Schadenhöhe. Die neutrale Ermittlung der Schadenhöhe trägt auch dazu bei, dass die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies ist im Interesse aller Versicherungsnehmer, welche letztlich die Schadenbehebung über die Prämien finanzieren.
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung des Schädigers übernommen.