+49 85 42 / 91 99 40
94086 Bad Griesbach

 Was tun nach einem Unfall?

 

Wann man die Polizei rufen sollte und wie man seine Ansprüche geltend macht:

 

Wichtige Tipps zum Verhalten am Unfallort:

 

  1. Unfallstelle sichern! Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck im Abstand 50-150 Schritte aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen : 112
  2. Polizei rufen? Bei Verletzen, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizei gerufen werden.
  3. Beweissicherung: Zeugenanschriften sollten notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten. Bei Bagatellschäden die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen.
  4. Unfallbericht: Gemeinsam mit dem Unfallgegner den Vordruck des Unfallberichts ausfüllen. Falls Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers und den des Kfz-Halters vom Fahrzeugschein, das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und ggf. Versicherungsnummer des Unfallgegners.
  5. Die eigene Versicherung informieren: Werden vom Unfallgegner Ansprüche beshauptet oder geltend gemacht, muss die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt werden.

Lassen Sie sich vor Ort durch nichts und niemanden beeinflussen. Nehmen Sie keine angeblich kostenlosen Angebote von unseriösen Unfallhelfern (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.

Wenn Sie am Unfallort über die Servicenummern mit der Versicherung Ihres Unfallgegners Kontakt bekommen, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist diese nur daran interessiert, die Steuerung des Schadens an sich zu ziehen.

Selbst wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonstigen Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keinerlei Vereinbarungen sondern übernehmen Sie selbst die Initiative bei der Einleitung der Schadenabwicklung.

Empfehlenswert ist daher die Einschaltung eines neutralen unabhängigen Sachverständigen zur Sicherung der Beweise und Ermittlung der Schadenhöhe. Die neutrale Ermittlung der Schadenhöhe trägt auch dazu bei, dass die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies ist im Interesse aller Versicherungsnehmer, welche letztlich die Schadenbehebung über die Prämien finanzieren.

 

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der Versicherung des Schädigers übernommen.